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QSV

Die Qualitätssicherungsvereinbarung

Die Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) regelt das Verhältnis von Lieferant und Unternehmen aus Sicht des Qualitätsmanagements. Durch diese Vereinbarung wird eine Sicherheit auf beiden Seiten geschaffen - für den Lieferanten, welche Ergebnisse er liefern muss, für das Unternehmen, welche Ergebnisse es zu erwarten hat.

Üblicherweise werden in einer QSV Dinge festgelegt wie z.B.:

  • Den Anwendungsbereich der QSV
  • Das Ziel des Auftraggebers
  • Die Gültigkeit der QSV
  • Etwaige Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie Lizenzen
  • Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Natürlich beschränkt sich die QSV nicht auf diese Bereiche und ist so individuell wie die Zahl der Lieferanten-Auftraggeberbeziehungen selbst. In der QSV können auch Verpflichtungen zum Aufrechterhalten bestimmter zertifizierter QM-Systeme sein, das Einhalten spezifischer Prozesse, Dokumentation und Aufbewahrungsfristen, Auditierungen, Anforderungen an die Lieferanten des Lieferanten und so weiter.
 

Wir von der Firma NEMIUS kennen eine Vielzahl von wichtigen Details, die für eine nutzbringende und effiziente QSV von Bedeutung sein können. Auf Anfrage beraten wir Sie gerne zu der passgenauen QSV für Ihre Lieferanten in der Medizintechnik.