Glossar

Inbetriebnahme [IVDR]

IVDR

„Inbetriebnahme“ bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Produkt, mit Ausnahme von Produkten für Leistungsstudien, dem Endanwender als ein Erzeugnis zur Verfügung gestellt wird, das erstmals als gebrauchsfertiges Produkt entsprechend seiner Zweckbestimmung auf dem Unionsmarkt verwendet werden kann.

 

[Begriffsdefinition gemäß (EU) 2017/746 Artikel 2 Nr. 22]