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MPDG

Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz (MPDG)

Das MPDG ist seit dem 26. Mai 2021 das gültige Regelwerk und ersetzt das Medizinproduktegesetz (MPG). Es wurde eingeführt, um eine Angleichung an die europäische MDR zu erreichen. Das MPDG ist daher kein eigenständiges Regelwerk, sondern dient als Ergänzung zur MDR und ist mit dieser auf nationaler Ebene komplementär zu lesen. Bei einem Vergleich des MPDG mit dem MPG fällt auf, dass die Strafen höher sind und es mehr Strafgründe gibt. Beispiele hierfür sind die unerlaubte Inverkehrbringung von Medizinprodukten oder gewerbsmäßige Verstöße gegen die Verordnung.

Für Kenner des MPG könnte es interessant sein zu wissen, dass die Position des Sicherheitsbeauftragten nicht mehr vorhanden ist und stattdessen allgemein "der Hersteller" die entsprechenden Sicherheitspflichten hat. Die Kontrolle und Überwachung der Produktperformanz im Markt wurde hingegen ausgebaut. Das Beantragen, Beginnen, Durchführen und Überwachen von klinischen Prüfungen ist beispielsweise deutlich komplexer und detaillierter geworden.

 

Zudem wurden die Rechte der Bundesbehörden ausgebaut. Diese sind mit dem MPDG nach einer Risikobewertung befugt:

  • Schutzmaßnahmen bei unvertretbaren Risiken durch Medizinprodukte zu ergreifen
  • Rückrufaktionen und Marktentnahmen in die Wege zu leiten
  • Bereitstellen, Betreiben und Anwenden nach Maßgabe des Falles zu untersagen oder einzuschränken
  • Die Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen
  • Produkte zurückzurufen oder vom Markt zu nehmen

Zusätzlich zur MDR wird auch ein besonderer Fokus auf klinische Prüfungen gelegt und die Kennzeichnungspflicht wurde verschärft, um nur einige Änderungen zu nennen. NEMIUS verfügt über die Expertise und Erfahrung, um Ihnen in diesem deutlich regulierteren Bereich professionelle Unterstützung zu bieten und Sie bei den veränderten Anforderungen kompetent zu beraten. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!